Hegering Bad Salzuflen

Hegeringleiter

Andreas R. L. Wolf
Zum Tellbusch 27
32107 Bad Salzuflen
Mobil: 0 160/99 13 99 00

Stellv. Hegeringleiter

Andreas Meier

Alt Holzhauser Str.  66
32107 Bad Salzuflen

Mobil: 0 173/8 86 28 68

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Kontakt:
awolf@lykonea.de
Für schnelle Kommunikation bitten wir die E-Mail- Nutzer um Bekanntgabe ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer.


Aktuelle Termine finden Sie immer hier.


Jungjägerausbildung

Für die Jungjäger und Jagdscheinanwärter aus dem Bereich des Hegerings Bad Salzuflen bieten wir einen besonderen Service.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Ausbildung, bzw. bei den Vorbereitungen für die Jägerprüfung. Sollten Sie diese Prüfung erfolgreich ablegen, haben Sie die Möglichkeit, einmal wöchentlich gemeinsam mit uns zu jagen. Im Anschluss tauschen wir uns über das Erlebte in gemütlicher Runde aus. Die Pflege von jagdlichem Brauchtum und Tradition liegt uns am Herzen.

Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit dem Hegeringleiter auf.

Die Lage

Der Hegering Bad Salzuflen umfasst eine Fläche von 4050ha. Davon sind 3700ha bejagbar, verteilt auf 14 Reviere.
Vier Reviere, gelegen im Bexterwald und im Salzufler Stadtwald, sind reine Waldreviere; die anderen sind landwirtschaftlich geprägt, mit geringem Bauernwaldanteil. Die Flüsse Werre und Bega, Bäche, Baggerseen und Teiche mit ihren Saumgehölzen, lockern das Landschaftsbild auf.


Neben Schwarzwild und Rehwild gibt es im Hegering noch gute Besätze von Hase, Fasan, Ente und Ringeltaube.


Der Hegering hat 105 Mitglieder.


Weiterbildungen, Revierbesichtigungen, Übungsschießen, Einsätze mit Lernort Natur, Bläsertreffen, Anlage und Förderung von Wildäckern und Remisen, gemeinsame Jagden auf Taube und Fuchs bestimmen den Jahresablauf im Hegering.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Sehr geehrte Hegeringmitglieder,


ich bitte Sie die folgenden Punkte im Rahmen Ihrer Jagdausübung zu beachten und umzusetzen,
damit Ihrerseits eine mögliche Verschleppung der afrikanischen Schweinepest
ausgeschlossen wird. Insbesondere bitte ich Sie auf geplante Jagdreisen in die betroffenen Länder, insbesondere Polen, Litauen, Belarus/Weißrussland, Ukraine und Russland nach
Möglichkeit zu verzichten.


1. Gefährliche Seuche; gab es bisher noch nicht in Deutschland; immense wirtschaftliche Verluste sind zu erwarten; kein Impfstoff vorhanden; Infektion der Wildschweine bedeutet sofort immense wirtschaftliche Sanktionssperren, Infektion der Hausschweine bedeutet zudem sofort umfangreiche Keulungsmaßnahmen sowie Aussetzung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit.


2. Betroffen sind Wild- und Hausschweine; für Menschen ungefährlich!!!; Viruserreger; Übertragung durch bestimmte Lederzecken (kommen noch nicht in Deutschland vor) sowie die Luft und durch alle Körperteile sowie Exkrete/Sekrete (besonders Blut) von infizierten Tieren; hohe Widerstandsfähigkeit des Erregers: bis zu 2 Jahre im gefrorenen Fleisch aber auch in Rohfleisch- und -pökelerzeugnissen wie
Schinken, Bratwurst, Mettwurst (!), 1-2 Jahre im Kot; erst bei pH-Wert <3 oder >11 z.B. schnelle Abtötung, ebenfalls Abtötung bei 70°C Erhitzung (im Kern/Innern) für 30 Minuten.


3. Auffälligkeiten im Wildschweinbestand mit Verlust der Scheue, Trägheit, Liegenbleiben, Schwanken, kein Fressen, blutiger Kot, Nasenbluten etc. oder bei dem Aufbrechen von Wildschweinen sind sofort dem zuständigen Veterinäramt zu melden.


4. Die Seuche ist anzeigepflichtig! Jeder Verdacht MUSS dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich gemeldet werden! Die Nichtmeldung stellt ein Rechtsverstoß dar!

Folgende Vorsichtsmaßnahmen werden empfohlen:


5. Jedes Fallwild vom Wildschwein sollte zur Untersuchung gebracht werden (Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Detmold) – auslaufsicher verpackt. Das Gleiche gilt für verdächtig erkrankte Wildschweine nach unverzüglicher Erlegung!
Verunfallte Wildschweine sollten nach Rücksprache mit dem Veterinäramt ebenfalls untersucht werden. Der Erleger/Finder sowie der Standort (möglichst genaue Lagebeschreibung; z.B. auch GPS) müssen bekannt sein. Dabei auslaufsichere Bergung des Tierkörpers mit Behälter/stabilen Kunststoffsäcken am Fundort
und nicht den Tierkörper „quer durch den Wald zum Auto schleifen“! Es fallen keine Untersuchungskosten an.


6. Bei Kontakt bzw. Aufbrechen von Wildschweinen 1x Handschuhe tragen (=“einfachere Hygiene“) und nachfolgend Hände und benutzte Gerätschaften gründlich (!) mit Seife/Spülmittel reinigen und nachfolgend desinfizieren (z.B. viruzides Alkoholdesinfektionsmittel für Hände in Apotheke (z.B. STERILLIUMVIRUGARD) oder zugelassene Präparate in Zuliefererbetrieben für Fleischereien für Gerätschaften). Händereinigung auch am Ort der Jagd/des Aufbruchs über Mitnahme von entspr. Wasserkanistern mit Seife und Desinfektionsmittel möglich!
Mit Schweiß oder Aufbruch verunreinigtes Schuhwerk (Stiefel) und Kleidung sind ebenfalls zu reinigen und zu desinfizieren.
Das Aufbrechen des Wildschweins sollte nach Möglichkeit nicht mehr im Freien sondern in den Räumlichkeiten des Jägers erfolgen. Aber nicht, wenn Jäger Schweinehalter sind. Dann ist das Wildschwein möglichst bei einem Bekannten ohne Schweinehaltung auf zu brechen.
Nach der Bearbeitung von Wildschweinfleisch und auch späterer Zubereitung (z.B. Gefrieren mit nachfolgendem Auftauen für Zubereitung/Verzehr) ebenfalls Hände- und Gerätehygiene beachten, damit keine Verschleppung unterläuft.

Vorsicht bei dem Kontakt mit Personen/Grundstücken, die Schweine halten – z.B. nach der Jagd – betrifft besonders Körper, Kleidung, Schuhe, Auto. Auch keine Jagdhunde Schweinestall etc. betreten lassen.


7. Wildschweinaufbrüche mit Veränderungen dürfen nicht in andere Landkreise weiter verbracht werden (z.B. wenn Erlegeort nicht gleich Wohnort keine folgende Mitnahme „übers Wochenende“ zum Wohnort)! Und: Meldung an das zuständige Veterinäramt!


8. Keine Wildschweinbestandteile (Aufbrüche, Schwarten/Decken, Trophäen etc.) mehr am Erlegeort zurücklassen bzw. dort hinverbringen bzw. woanders in der freien Natur entsorgen bzw. zur Kirrung/zum Ludern verwenden! Auch sonstige Schlachtreste (besonders vom Schwein) oder Speisereste nicht für die Kirrung verwenden!!

Keine Reste von Wildschweinfleisch oder –erzeugnissen sowie auch keine von Hausschweinfleisch- (!) oder –erzeugnissen in der freien Natur oder Biomülltonne entsorgen! Auch nicht im Freien liegen lassen.
z.B. für Hundefütterung – es kommt zur Verschleppung z.B. über Schadnager oder Vögel! Und erst recht keine Verfütterung o.g. Erzeugnisse an Hausschweine oder sonstige Kleinhaltungen von Schweinen.


9. Aufbruch-, Trophäen- und Schwarten-/Deckenentsorgung vom Wildschwein über die Tierkörperbeseitigungsanstalt (32758 Detmold, Heidener Str. 58 – Öffnungszeiten Mo.-Fr. 15-18 Uhr). Alternative Notlösung in der eigenen (!!) Restmülltonne, wenn nachfolgend Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage gesichert ist (gilt für Kreis Lippe). KEINE Entsorgung bei dem benachbarten Landwirt oder Schlachtbetrieb!!


10. Kein Mitbringen von Wildschweinbestandteilen inklusive Trophäen sowie sonstigen tierischen Lebensmitteln (insbesondere mit Wildschwein- oder Hausschweinfleischanteilen) aus Litauen sowie Polen, Belarus/Weißrussland, Russland und Ukraine!! Auf Jagdveranstaltungen in diesen Ländern sollte verzichtet werden!


11. Bei Jagden in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen ist erhöhte Aufmerksamkeit und Verhinderung der Verbreitung/Mitnahme von möglicherweise kontaminierten Bestandteilen zu achten (z.B. auch getrennte Kleidung nutzen, die vor Ort bleiben sollte). Auch aus diesen Bundesländern möglichst kein Mitbringen von Wildschweinbestandteilen – inkl. Trophäen. Jagdausübungsberechtigte bzw. Inhaber von Revieren in diesen Bundesländern sollten sich mit den dort zuständigen Veterinärämtern in Verbindung setzen, um weitere dort geltende Regelungen zu erfahren (z.B. Verbringungsverbote, verstärkte Untersuchungen)!


12. Zurzeit verstärkte Bejagung der Frischlinge nach dem Motto: umso weniger Tiere vorhanden sind, umso weniger können erkranken. Möglichst keine Bewegungsjagden.


13. Jagdausübungsberechtigte werden aufgefordert von in Ihrem Revier verunfallten und erlegten Wildschweinen Blutproben und möglichst die Milz zu
entnehmen. Blutröhrchen können beim Fachgebiet Veterinärangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung angefordert werden, bzw. werden an einige Jagdausübungsberechtigte verschickt.


14. Verendete und krank erlegte Wildschweine sind im Fachgebiet Veterinärangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung (Tel.: 05231/62221 oder 62229) anzumelden und in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe, 32758 Detmold, Westerfeldstraße 1 zu verbringen.


Fazit:
Gesunderscheinen heißt nicht, dass das Wildschwein nicht infiziert ist!

Vorbeugen und Aufmerksamkeit spielen nun die wichtigste Rolle.

Freundliche Grüße und Waidmannsheil

Im Auftrag

Andreas Wolf

Aufbruchtonnen für Schwarzwild

Schwarzwildaufbrüche können ab sofort in die vom Veterinäramt bereitgestellten Schwarzwild-Aufbruchtonnen bei der Kläranlage Leopoldshöhe, Am Königskamp 40b, 33818 Leopoldshöhe gebracht werden.

Ansprechpartner ist der Hegeringleiter 0 160 /99 13 99 00 oder seinen Stellvertreter 0 173/8 86 28 68

Bei Bedarf steht der Tierarzt Dr. vet. Michael Schürmann (0 52 31 – 3 51 21) zur Verfügung.