ASP-Informationen

Die ASP-Nachweise in Kirchhundem, Kreis Olpe, sind die ersten in NRW. DJV, LJV, Bund, Land und Kreis Lippe haben in den vergangenen Tagen verschiedene Informationen veröffentlicht, die allgemein über die ASP unterrichten und Jägerinnen und Jäger Hinweise und Empfehlungen für geeignetes Verhalten und Umgang geben.

Die KJS Lippe e.V. schließt sich diesen an und mahnt dringend zur erhöhten Wachsamkeit und Befolgung der Empfehlungen. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Dynamik des Geschehens kann die Aktualität der nachfolgenden Links nicht garantiert werden.

Das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutzes des Kreises Lippe hat am 17. Juni 2025 wie folgt unterrichtet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14. Juni bestätige das nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) am Friedrich-Loeffler-Institut einen Fall bei einem verendeten Wildschwein aus dem Kreis Olpe, Kirchhundem. Die zuständigen Behörden leiteten umgehend Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen ein, u.a. die Suche nach weiteren toten Wildschweinen. Bisher wurden vier weitere infizierte Wildschweine gefunden.

Ob der Fall mit den aktuellen ASP-Geschehen in anderen Bundesländern zusammenhängt, kann erst nach der genaueren Untersuchung des im Kreis Olpe aufgetretenen Virus eingeschätzt werden.

Aufgrund der Nähe zum Ausbruchsgeschehen sind in ganz NRW, so auch im Kreis Lippe, alle verendet aufgefundenen, verunfallten aber auch alle gesund geschossenen Wildschweine auf ASP zu untersuchen.

Zu diesem Zwecke sind Probenröhrchen und Untersuchungsanträge bei Abgabe der Trichinenproben im Veterinäramt erhältlich. Außerdem werden sie über die Kreisjägerschaft verteilt und sind im Schießstand Krentrup, Schötmarsche Str. 118 in Leopoldshöhe während der Öffnungszeiten zur Abholung vorrätig.

Bitte nehmen Sie nur so viele Röhrchen mit, wie Sie bis zur nächsten Trichinenproben-Abgabe benötigen. Neues Material erhalten Sie dann im Veterinäramt.

Ich möchte Sie an dieser Stelle bitten, sich bewusst auf den zu erwartenden Seuchenfall einzustellen und die Informationen zu Wildwechseln, Suhlen, Zäunen etc. nun aktuell vorzuhalten.

Wichtig ist auch die Bestellung von erforderlichen Stellvertretern des Jagdausübungsberechtigten, da der Tierseuchenfall leider jederzeit auch bei uns eintreten kann.

Schwarzwild-Kadaverfunde und Unfalltiere sind beim Veterinäramt zu melden; außerhalb der Dienstzeit ist die Rufbereitschaft in Kenntnis zu setzen (Tel: 0171-7507374).

Jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich gilt derzeit, dass der Kadaver durch den Jagdausübungsberechtigten zu bergen und ins CVUA OWL, Westerfeldstr. 1, Detmold zu bringen ist.

Dabei ist der genaue Fundort bzw. Unfallort (am besten mit Koordinaten/Tierfundkataster-App) zu dokumentieren.

Es empfiehlt sich, die Fundstelle mit Kalk abzustreuen.“

Die erwähnten Probenröhrchen und Untersuchungsanträge sind – je nach Verfügbarkeit – abholbar auf dem